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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
  1. Vertragsgegenstand und Parteien
    Die Firma Cape Coral Vermietungs- und Immobilienservice, im Folgenden "CCVS" genannt, handelt als Vermittler für die Vermietung von Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjekts abgeschlossen. Die Firma "CCVS" vermittelt insbesondere weder Reiseleistungen, noch tritt sie gar als Reiseveranstalter auf. Dies voraus geschickt, sind sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.


  2. Abschluss des Mietvertrages
    Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und Eigentümer der jeweiligen Immobilie sind die von der Firma "CCVS" herausgegebenen Beschreibungen, in denen das jeweilige Mietobjekt mit den individuellen zusätzlichen Mietbedingungen und Mietpreisen vorgestellt wird (Objektinformation). Die in den Unterlagen angegebenen Preise betreffen den Zeitraum der jeweiligen Herausgabe dieser Unterlagen. Soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden, sind sie unverbindlich. Preisänderungen zwischen Herausgabe dieser Unterlagen und Vertragsschluss bleiben daher vorbehalten. Die Mieter übersenden als Vertragsangebot auf dem dafür vorgesehenen Formular eine schriftliche Mietanmeldung an die Firma "CCVS". Der Mieter hält sich an dieses Vertragsangebot eine Woche gebunden. Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung (Bestätigung) zustande, die entweder durch den Eigentümer selbst oder durch die Firma "CCVS" in Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet ist. Die Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjekts. Eine Abänderung des Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich, wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt. Für den diesbezüglichen Aufwand ist die Firma "CCVS" berechtigt eine Pauschalvergütung von 50,00 EUR zu berechnen.


  3. Nebenkosten
    Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses, es sei denn, dass in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Strom, Gas, Telefonkosten sowie die Kosten einer Endreinigung des Mietobjektes und die Grillreinigung sind nicht im Mietpreis enthalten und zusätzlich zu erstatten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der zurzeit gültige Verbrauchspreis beträgt bei Strom 13 US Cent/KW zzgl. US Steuern. Sofern der Mieter kostenlos mit der Miete der Ferienimmobilie ein Boot erhält, werden Kosten für die Bootseinweisung grundsätzlich gesondert berechnet. Nebenkosten werden - soweit sie anfallen - mit der vom Mieter gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen bezahlten Kaution verrechnet.


  4. Kaution
    Ist in der Objektinformation die Gestellung einer Kaution für das Objekt vorgesehen, so ist diese Kaution mit der zweiten Rate des Mietzinses zu hinterlegen. Die Kaution wird unverzinst, in der Regel innerhalb 10 Tagen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter, abgerechnet. In Einzelfällen, sollten z. B. Strom oder Telefonrechnungen benötigt werden, kann es bis zu ca. 8 Wochen dauern. Mit der Kaution werden die Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser Mietbedingungen verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung von vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt. Gleiches gilt bei Objekten welche ein Boot zu Verfügung stellen für die Bootkaution.


  5. Zahlungen
    Der Mieter zahlt den in der Mietbestätigung vermerkten Anzahlungsbetrag innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an die Firma "CCVS", auf ein von dieser angegebenes Konto. Der über den Anzahlungsbetrag geschuldete restliche Mietzins ist spätestens 40 Tage vor Mietbeginn auf dem angegebenen Anderkonto des Vermittlers eingehend zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die in der Mietbestätigung ausgewiesenen Kosten für Endreinigung und ggf. Bootsnebenkosten auszugleichen. Bei Zahlungen gehen etwaige Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten des Mieters. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der schriftlich mit eingeschriebenem Brief erklärt werden muss. Tritt der Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es dem Vermieter nicht gelingen, eine Ersatzvermietung vorzunehmen. Ist es dem Vermieter nur möglich, eine Ersatzvermietung zu einem geringeren als den vertraglich vereinbarten Mietpreis vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz als Schadenersatz zu zahlen. Darüber hinaus verbleibt die vertraglich vereinbarte Anzahlung bei der Firma "CCVS" zur Abgeltung des durch den Nichtmietantritt entstehenden weiteren Schaden. Die Geltendmachung eines höheren bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter ist durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.


  6. Haustiere
    Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertrags-parteien schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich vermerkt ist.


  7. An- und Abreise
    Das Mietobjekt (Haus) kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr übernommen und muss am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zurückgegeben werden. Sofern ein Boot zum Haus gehört ist die Bootsübernahme und Einweisung am Tag nach der Anreise und die Bootsrückgabe spätestens um 17:00 am Tag vor der Abreise. Bei Booten die separat zu einer Villa gemietet werden ist die Bootsübernahme und Einweisung am Tage der Anmietung und die Bootsrückgabe spätestens um 17:00 am letzten Tag der Anmietung. Sofern der Mieter andere Zeiten wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der exakte Rückgabezeitpunkt ist vom Mieter spätestens 3 Tage vor dem Abreisetag mit einem dem Beauftragten des Vermieters vor Ort zu vereinbaren. Sofern der Mieter der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt, ist er verpflichtet, die dem Vermieter hieraus entstehenden Schäden abzugelten. Diese werden dem Mieter mitgeteilt und mit der von dem Mieter geleisteten Kaution verrechnet, sofern diese hierzu ausreicht.


  8. Nutzungsberechtigte
    Nur der/die in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind während der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen, das Mietobjekt dritten Personen ganz oder teilweise zu überlassen oder Gäste aufzunehmen, so ist vorher die Zustimmung des Vertreters des Vermieters vor Ort einzuholen oder den Vermittler per Fax zu benachrichtigen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Mietzins anteilig zu erhöhen und den Erhöhungsbetrag mit der Kaution zu verrechnen. Die nichtberechtigte Aufnahme Dritter durch den Mieter berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten.


  9. Mietobjekt
    Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche verschiedene Personen genutzt wird und daher einer erhöhten Abnutzung unterliegen kann. Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen ( z.B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentliche kurzzeitige vom Vermieter nicht zu vertretende Stromausfälle und Ausfälle der Wasserversorgung, der Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadenersatz. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Auflagen oder nicht von vom Mietobjekt des Vermieters ausgehenden Belästigungen durch Schallimmissionen, Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc., beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Beauftragten zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten des Vermieters auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines lokalen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die in den Unterlagen der Firma "CCVS" enthaltenen Objektbeschreibungen basieren auf Angaben des jeweiligen Eigentümers. Obwohl die Firma "CCVS" die angebotenen Objekte stichprobenartig überprüft, ist eine Haftung der Firma "CCVS" für den Inhalt der Beschreibungen ausgeschlossen, soweit "CCVS" nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.


  10. Sorgfaltspflichten des Mieters
    Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, alle mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen und aufzubewahren. Alle während der Mietzeit entstandenen Schäden und Mängel (Reklamationen) am Mietobjekt dem Eigentümer oder seinem Beauftragten vor Ort sowie der Firma "CCVS" unverzüglich zu melden, da ansonsten - z.B. nach Rückkehr - seitens des Vermittlers keinerlei Einflussmöglichkeit mehr besteht, bzw. "CCVS" seitens der jeweiligen Eigentümer nicht mehr zum Eingreifen befugt ist. Die Meldung an die Firma "CCVS" erfolgt per E-Mail oder Telefax. Bei der Ankunft festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, dass der Mieter beweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht wurden. Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und die Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Kosten für die Beseitigung der Schäden den hinterlegten Kautionsbetrag, so hat der Mieter auf entsprechende Abrechnung den übersteigenden Schadensbetrag unverzüglich auszugleichen. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und sonstigen Vorschriften ist der Mieter verantwortlich.


  11. Reinigung und Instandhaltung
    Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Mietobjekts. Der Pool wird wöchentlich von einem Poolservice gewartet. Das Entfernen von losen Teilen, Insekten etc. auf oder im Wasser obliegen dem Mieter. Das Objekt ist bei der Übergabe in besenreinem Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in Plastiksäcken in den dafür vorgesehenen Tonnen zu deponieren. Diese Tonnen sind einmal pro Woche zur Leerung durch die örtliche Müllabfuhr an den Straßenrand zu stellen. Der Tag der Müllabfuhr ist beim Beauftragten vor Ort zu erfragen. Einrichtungsgegenstände sind in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten und in diesem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten des Mieters vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.
    Bei Kabinenbooten:
    Die Nutzung der sanitären Einrichtungen sowie des Küchenbereiches in den Kabinen der Boote ist dem Mieter gestattet unter der Voraussetzung dass diese Bereiche wieder einwandfrei gereinigt vom Mieter zurück gegeben werden, dass heißt benutzte Toiletten müssen mit desinfektions- Reinigungsmitteln gründlich gesäubert werden, die Abwassertanks müssen vor Rückgabe vom Mieter an der Tankstelle ausgepumpt werden. Sollten diese Bereiche im Ganzen oder teilweise nicht gereinigt zurückgegeben werden, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von US$ 300.- fällig.


  12. Salvatorische Klausel
    Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages sollen schriftlich erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Für die unwirksame Regelung gelten dann die gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Personen auf Mieterseite haften für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Die Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen des Vermieters entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen der Mieter gilt die erste dem Vermieter zugegangene Erklärung.

    Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietvertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
Stand 29.12.2017

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Gabriela Eger

CCVS - CAPE CORAL
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