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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen |
- Vertragsgegenstand und Parteien
Die Firma Cape Coral Vermietungs- und Immobilienservice, im Folgenden
"CCVS" genannt, handelt als Vermittler für die Vermietung von
Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen
dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjekts abgeschlossen.
Die Firma "CCVS" vermittelt insbesondere weder Reiseleistungen, noch
tritt sie gar als Reiseveranstalter auf. Dies voraus geschickt, sind
sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages
die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten
Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.
- Abschluss des Mietvertrages
Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und Eigentümer
der jeweiligen Immobilie sind die von der Firma "CCVS" herausgegebenen
Beschreibungen, in denen das jeweilige Mietobjekt mit den individuellen
zusätzlichen Mietbedingungen und Mietpreisen vorgestellt wird
(Objektinformation). Die in den Unterlagen angegebenen Preise betreffen
den Zeitraum der jeweiligen Herausgabe dieser Unterlagen. Soweit sie
nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden, sind sie unverbindlich.
Preisänderungen zwischen Herausgabe dieser Unterlagen und Vertragsschluss
bleiben daher vorbehalten. Die Mieter übersenden als Vertragsangebot
auf dem dafür vorgesehenen Formular eine schriftliche Mietanmeldung
an die Firma "CCVS". Der Mieter hält sich an dieses Vertragsangebot
eine Woche gebunden. Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung
der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung (Bestätigung)
zustande, die entweder durch den Eigentümer selbst oder durch
die Firma "CCVS" in Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet
ist. Die Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis,
die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl
der Mieter sowie eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjekts. Eine
Abänderung des Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung
nur noch möglich, wenn der Eigentümer ausdrücklich
zustimmt. Für den diesbezüglichen Aufwand ist die Firma
"CCVS" berechtigt eine Pauschalvergütung von 50,00 EUR zu berechnen.
- Nebenkosten
Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die während
der Mietzeit anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses,
es sei denn, dass in der Objektinformation ausdrücklich etwas
anderes vermerkt ist. Strom, Gas, Telefonkosten sowie die Kosten einer
Endreinigung des Mietobjektes und die Grillreinigung sind nicht im
Mietpreis enthalten und zusätzlich zu erstatten, es sei denn,
etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der zurzeit
gültige Verbrauchspreis beträgt bei Strom 13 US Cent/KW
zzgl. US Steuern. Sofern der Mieter kostenlos mit der Miete der Ferienimmobilie
ein Boot erhält, werden Kosten für die Bootseinweisung grundsätzlich
gesondert berechnet. Nebenkosten werden - soweit sie anfallen - mit
der vom Mieter gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen bezahlten Kaution verrechnet.
- Kaution
Ist in der Objektinformation die Gestellung einer Kaution für
das Objekt vorgesehen, so ist diese Kaution mit der zweiten Rate des
Mietzinses zu hinterlegen. Die Kaution wird unverzinst, in der Regel
innerhalb 10 Tagen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter, abgerechnet.
In Einzelfällen, sollten z. B. Strom oder Telefonrechnungen benötigt
werden, kann es bis zu ca. 8 Wochen dauern. Mit der Kaution werden
die Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser Mietbedingungen verrechnet. Die
Kaution dient ferner zur Abdeckung von vom Mieter am Mietobjekt verursachten
Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück,
schließt dies eine spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt. Gleiches
gilt bei Objekten welche ein Boot zu Verfügung stellen für
die Bootkaution.
- Zahlungen
Der Mieter zahlt den in der Mietbestätigung vermerkten Anzahlungsbetrag
innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an die Firma "CCVS",
auf ein von dieser angegebenes Konto. Der über den Anzahlungsbetrag
geschuldete restliche Mietzins ist spätestens 40 Tage vor Mietbeginn
auf dem angegebenen Anderkonto des Vermittlers eingehend zu zahlen.
Zu diesem Zeitpunkt sind auch die in der Mietbestätigung ausgewiesenen
Kosten für Endreinigung und ggf. Bootsnebenkosten auszugleichen.
Bei Zahlungen gehen etwaige Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten
des Mieters. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen
nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum
Rücktritt vom Vertrag, der schriftlich mit eingeschriebenem Brief
erklärt werden muss. Tritt der Vermieter wegen Zahlungsverzuges
des Mieters zurück, ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich
vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es dem Vermieter nicht gelingen,
eine Ersatzvermietung vorzunehmen. Ist es dem Vermieter nur möglich,
eine Ersatzvermietung zu einem geringeren als den vertraglich vereinbarten
Mietpreis vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz
als Schadenersatz zu zahlen. Darüber hinaus verbleibt die vertraglich
vereinbarte Anzahlung bei der Firma "CCVS" zur Abgeltung des durch
den Nichtmietantritt entstehenden weiteren Schaden. Die Geltendmachung
eines höheren bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens durch
den Mieter ist durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
- Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich
untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertrags-parteien schriftlich
vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich vermerkt
ist.
- An- und Abreise
Das Mietobjekt (Haus) kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr übernommen
und muss am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zurückgegeben
werden. Sofern ein Boot zum Haus gehört ist die Bootsübernahme
und Einweisung am Tag nach der Anreise und die Bootsrückgabe
spätestens um 17:00 am Tag vor der Abreise. Bei Booten die separat
zu einer Villa gemietet werden ist die Bootsübernahme und Einweisung
am Tage der Anmietung und die Bootsrückgabe spätestens um
17:00 am letzten Tag der Anmietung. Sofern der Mieter andere Zeiten
wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Der exakte Rückgabezeitpunkt ist vom Mieter spätestens 3
Tage vor dem Abreisetag mit einem dem Beauftragten des Vermieters
vor Ort zu vereinbaren. Sofern der Mieter der ordnungsgemäßen
Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt, ist er verpflichtet,
die dem Vermieter hieraus entstehenden Schäden abzugelten. Diese
werden dem Mieter mitgeteilt und mit der von dem Mieter geleisteten
Kaution verrechnet, sofern diese hierzu ausreicht.
- Nutzungsberechtigte
Nur der/die in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind während
der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das Recht des Mieters
auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise
Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen, das Mietobjekt
dritten Personen ganz oder teilweise zu überlassen oder Gäste
aufzunehmen, so ist vorher die Zustimmung des Vertreters des Vermieters
vor Ort einzuholen oder den Vermittler per Fax zu benachrichtigen.
Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Mietzins
anteilig zu erhöhen und den Erhöhungsbetrag mit der Kaution
zu verrechnen. Die nichtberechtigte Aufnahme Dritter durch den Mieter
berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages
ohne Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten.
- Mietobjekt
Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten
Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich
bewohnbar ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber
einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche verschiedene
Personen genutzt wird und daher einer erhöhten Abnutzung unterliegen
kann. Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen
Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen ( z.B.
fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentliche
kurzzeitige vom Vermieter nicht zu vertretende Stromausfälle
und Ausfälle der Wasserversorgung, der Ausfall technischer Geräte
etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu
Schadenersatz. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen,
soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördlichen
Anordnungen oder Auflagen oder nicht von vom Mietobjekt des Vermieters
ausgehenden Belästigungen durch Schallimmissionen, Baumaßnahmen,
Ungezieferplage etc., beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Beauftragten
zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die deren
Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung,
wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten des Vermieters auf diese
Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat
und wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt
worden ist. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters,
die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen,
es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Vermieters oder seines lokalen Beauftragten verursacht worden.
Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung
der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten
Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die in den Unterlagen der Firma "CCVS" enthaltenen Objektbeschreibungen
basieren auf Angaben des jeweiligen Eigentümers. Obwohl die Firma
"CCVS" die angebotenen Objekte stichprobenartig überprüft,
ist eine Haftung der Firma "CCVS" für den Inhalt der Beschreibungen
ausgeschlossen, soweit "CCVS" nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt hat.
- Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln,
alle mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen
und aufzubewahren. Alle während der Mietzeit entstandenen Schäden
und Mängel (Reklamationen) am Mietobjekt dem Eigentümer
oder seinem Beauftragten vor Ort sowie der Firma "CCVS" unverzüglich
zu melden, da ansonsten - z.B. nach Rückkehr - seitens des Vermittlers
keinerlei Einflussmöglichkeit mehr besteht, bzw. "CCVS" seitens
der jeweiligen Eigentümer nicht mehr zum Eingreifen befugt ist.
Die Meldung an die Firma "CCVS" erfolgt per E-Mail oder Telefax. Bei
der Ankunft festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb einer
Frist von 24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach
Ablauf dieser Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, dass
der Mieter beweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht
wurden. Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden
Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und
die Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen
die Kosten für die Beseitigung der Schäden den hinterlegten
Kautionsbetrag, so hat der Mieter auf entsprechende Abrechnung den
übersteigenden Schadensbetrag unverzüglich auszugleichen.
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und sonstigen
Vorschriften ist der Mieter verantwortlich.
- Reinigung und Instandhaltung
Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige
Reinigung des Mietobjekts. Der Pool wird wöchentlich von einem
Poolservice gewartet. Das Entfernen von losen Teilen, Insekten etc.
auf oder im Wasser obliegen dem Mieter. Das Objekt ist bei der Übergabe
in besenreinem Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist
in Plastiksäcken in den dafür vorgesehenen Tonnen zu deponieren.
Diese Tonnen sind einmal pro Woche zur Leerung durch die örtliche
Müllabfuhr an den Straßenrand zu stellen. Der Tag der Müllabfuhr
ist beim Beauftragten vor Ort zu erfragen. Einrichtungsgegenstände
sind in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten
und in diesem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter
dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt,
diese Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten
des Mieters vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden Kosten werden
ebenfalls mit der Kaution verrechnet.
Bei Kabinenbooten: Die Nutzung der sanitären Einrichtungen
sowie des Küchenbereiches in den Kabinen der Boote ist dem Mieter
gestattet unter der Voraussetzung dass diese Bereiche wieder einwandfrei
gereinigt vom Mieter zurück gegeben werden, dass heißt
benutzte Toiletten müssen mit desinfektions- Reinigungsmitteln
gründlich gesäubert werden, die Abwassertanks müssen
vor Rückgabe vom Mieter an der Tankstelle ausgepumpt werden.
Sollten diese Bereiche im Ganzen oder teilweise nicht gereinigt zurückgegeben
werden, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von US$ 300.-
fällig.
- Salvatorische Klausel
Änderungen
und/oder Ergänzungen des Mietvertrages sollen schriftlich erfolgen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig
sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung im Übrigen
nicht berührt. Für die unwirksame Regelung gelten dann die
gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Personen auf Mieterseite haften
für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen
als Gesamtschuldner. Die Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen
des Vermieters entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen
der Mieter gilt die erste dem Vermieter zugegangene Erklärung.
Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietvertragsverhältnis
gilt deutsches Recht.
Stand
29.12.2017
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